DIE AUFBEWAHRUNG DER WAREN
Wir haben das Erlaubnis in unserem Lager die unverzollten Waren für 20 Tage über der Aufsicht des Zollamtes aufzubewahren. Auf eine berechtigte Bitte des Kunden und mit der Einwilligung des Zollamtes kann diese Zeitdauer verlängert werden.
Wir können aber auch verzollte Waren lagern, wenn es verlangt wird.
Unsere Lagerräume sind mit speziefischen und zuverlässigen Lageranlagen eingerichtet.
- moderne Geräte für Warenbewegung (Elektrokarren, Maschienen für das Bewegen der Ladeplatten);
- metallgerüste;
- das Lagerhaus ist mit Alarmanlage eingerichtet und von einer Überwachungsfirma überwacht;
- unser Lager ist bei der Firma „Gerlin Austria” versichert;
Die Verzeichnisführung der gelagerten Waren können wir auch erledigen: ein Verzeichnis über die aus- bzw. eingelieferten Waren steht immer den Kunden zur Verfügung.
Unsere fakultetive Serviceleistungen:
- Warenetikettierungen;
- Aus-, Ein-, Verpackungen
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